- Nachhaltigkeitssiegel FairChoice -

Zertifizierungssystem

Im Folgenden haben wir für Sie Informationen zu unserem Zertifizierungssystem als kompakte Übersicht zusammengestellt. Bei Fragen nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf.

System der Überprüfung durch Dritte

Die Einhaltung der für die FairChoice-Zertifizierung und die damit verbundene Vergabe des FairChoice-Siegels geltenden Anforderungen wird durch von uns (DINE e.V.) als Systemgeber unabhängige, externe Gutachter*innen überprüft. Betriebe, die sich nach dem FairChoice-Standard zertifizieren lassen bzw. zertifiziert sind, unterliegen gemäß Lizenzvertrag regelmäßigen Vor-Ort-Kontrollen. Auf Basis des Begutachtungsergebnisses (Prüfbericht) erfolgt durch DINE e.V. die Vergabe des FairChoice-Siegels.

Gegenstand der Zertifizierung

Der Fokus der Zertifizierung nach dem FairChoice-Standard liegt derzeit auf Betrieben der deutschen Weinwirtschaft, insbesondere Weinbaubetrieben. Eine Nutzung des FairChoice-Siegels darf ausschließlich in Verbindung mit Produkten erfolgen, die im Rahmen des FairChoice-Systems zertifiziert sind (lizensierte Produkte). Der ausgezeichnete Betrieb, erfasste Produkte und der Kontrollumfang (Weinjahr) sind im FairChoice-Zertifikat dokumentiert.

Mit der erfolgreichen Zertifizierung wird die Erfüllung der unserem Zertifizierungssystem zugrunde liegenden Anforderungen bestätigt.

Verwendung des Nachhaltgkeitssiegels FairChoice

Nach erfolgreicher Erst- bzw. Rezertifizierung und Unterzeichnung unseres Lizenzvertrags erhalten am FairChoice-Programm teilnehmende Betriebe ihr FairChoice-Zertifikat (Zertifizierungsurkunde).

Das Nutzungsrecht für das FairChoice-Siegel wird dem Betrieb (Lizenznehmer) im Rahmen des Lizenzvertrags mit DINE e.V. (System- und Siegelgeber) übertragen. Der Vertrag regelt zudem Nutzungsbedingungen, graphische Vorgaben hinsichtlich der Logoverwendung sowie Regelungen bei Verstößen gegen die FairChoice-Kriterien.

Eine Pflicht des Lizenznehmers zur Logonutzung (zum Beispiel auf Flaschenetiketten) besteht nicht.

Öffentliche Einsehbarkeit

Dem Zertifizierungssystem von FairChoice liegen verschiedene Bedingungen sowie Anforderungen zugrunde, auf deren Basis eine Überprüfung der Betriebe durch unabhängige externe Gutachter*innen erfolgt. Ein über 100 Kriterien umfassender Katalog in den Bereichen Ökologie, Soziales und Ökonomie deckt hierbei unseren umfassenden Nachhaltigkeitsanspruch ab. Dieser dient als Grundlage für die Überprüfung und Bewertung der Betriebe.

Hier können Sie bei Bedarf weitere Informationen einsehen:

Die jeweils aktuellen Kriterien sind auch über unsere Online-Plattform FairChoiceConnect einsehbar. Dort können Sie zudem auf Wunsch anhand unserer Kriterien einen interaktiven Selbstcheck für Ihren Betrieb durchführen. Der Zugang ist kostenlos und anonym möglich. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Zugang zum System

Das FairChoice-Zertifizierungssystem steht Betrieben der Weinwirtschaft offen und ist auf die Zertifizierung von Weinbaubetrieben, gegebenenfalls inklusive angegliederter Vertriebsgesellschaften, ausgerichtet. Das System steht auch Genossenschaften sowie sonstigen Erzeugergemeinschaften (der Weinwirtschaft) offen.

Die Teilnahme am FairChoice-Programm ist nicht an eine Verbands- oder Organisationsmitgliedschaft gebunden. Je nach vorhandenden relevanten Zertifizierungen eines Betriebs (z.B. Bio-Zertifizierung nach EU‑Öko‑Verordnung (EU) 2018/848) erfolgt eine Anrechnung im Rahmen der FairChoice-Zertifizierung, so dass sich der Prüfungsumfang entsprechend reduziert.

Das FairChoice-Programm unterstützt ausdrücklich eine Weiterentwicklung der Betriebe innerhalb des Systems. Sofern ein teilnehmender Betrieb die Anforderungen des Kriterienkatalogs (noch) nicht erfüllt, kann dieser als Betrieb in Vorbereitung weiterhin am Programm teilnehmen, auch wenn eine Zertifizierung gegebenenfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Eine Nutzung des FairChoice-Siegels ist erst ab erfolgreicher Erstzertifizierung möglich.

Der geographische Fokus der Aktivitäten liegt aktuell auf Betrieben, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind. Ein Ausbau auf weitere Länder/Weinbauregionen sowie gegebenenfalls Erzeugnisse erfolgt auf Anfrage in individueller Abstimmung mit interessierten Betrieben im Rahmen von Pilotprojekten.

Einbeziehung relevanter Sachverständiger und Stakeholder

Die Anforderungen des FairChoice-Systems  basieren auf fachlichen Erkenntnissen und unter Berücksichtigung relevanter Aspekte und Entwicklungen im Bereich nachhaltige Weinwirtschaft. Der FairChoice-Kriterienkatalog in seiner heutigen Form wurde 2023 bis 2024 für das Weinjahr 2024/2025 im Rahmen eines durch die Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI) geförderten Projektes von einem Team aus Expert*innen, Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen erarbeitet bzw. umfassend aktualisiert und weiterentwickelt. Hierzu gehörten neben Mitarbeitenden des DINE e.V. und der Hochschule Heilbronn unter anderem auch Beteiligte der Hochschule Geisenheim, des Staatlichen Weinbauinstituts Freiburg, des DLR Rheinland-Pfalz sowie Vertreter*innen von Weinbaubetrieben, Genossenschafts-, Weinbau- und Bio-Verbänden.

Auf dieser Basis erfolgt jährlich eine punktuelle Aktualisierung und Fortschreibung der Kriterien, um den Anforderungskatalog kontinuierlich und bedarfsorientiert weiterzuentwickeln. In diesen Prozess fließen auch unterjährige Rückmeldungen zu den FairChoice-Kriterien ein. Diese resultieren unter anderem aus der individuellen Kommunikation mit Betrieben und Prüforganisationen, der Feedbackfunktion der Online-Plattform FairChoiceConnect sowie dem fachlichen Austausch mit Expert*innen und Branchenakteuren, zum Beispiel im Rahmen der Mitgliedschaft des DINE e.V. beim Sustainable Wine Roundtable (SWR) oder der Teilnahme an der unabhängigen Intertek-Studie im Auftrag der nordischen Alkoholverkaufsmonopole. Ergänzend findet alle fünf Jahre eine vollständige Revision und Überarbeitung statt, nächstmalig für das Weinjahr 2029/2030.

Umgang mit Verstößen

Unser Zertifizierungssystem enthält Regelungen für den Umgang mit festgestellten Abweichungen und Verstößen gegen die FairChoice-Kriterien. Je nach Art und Schwere können Maßnahmen zur Korrektur, Auflagen, Nachkontrollen sowie die Aussetzung oder der Entzug der Zertifizierung vorgesehen werden. Damit stellen wir sicher, dass das Siegel nicht dauerhaft verwendet werden kann, wenn die Voraussetzungen für seine Vergabe nicht mehr erfüllt sind.

Zudem ist ein anonymes Feedback zu am FairChoice-Programm teilnehmenden Betrieben jederzeit vertraulich unter hinweis@dine-heilbronn.de möglich.

Objektive Überprüfung durch unabhängige Dritte

Das FairChoice-Zertifizierungssystem sieht ab der Erstzertifizierung regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen der am Programm teilnehmenden Betriebe vor. Hierfür arbeitet DINE e.V. mit externen Prüfstellen zusammen, welche sowohl vom DINE e.V. als auch den Betrieben unabhängig sind und über eine Akkreditierung der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) verfügen.

Die Überprüfung der Einhaltung der FairChoice-Anforderungen erfolgt gemäß Lizenzvertrag durch externe Gutachter*innen, welche die Betriebe in einem definierten Rhythmus vor Ort aufsuchen und auf Basis des FairChoice-Kriterienkatalogs auditieren. Dies erfolgt grundsätzlich jährlich, nach dem Zweitaudit kann sich der Auditrhythmus je nach Abschneiden auf alle drei Jahre reduzieren. Die Prüfungen erfolgen auf Grundlage eines definierten und nachvollziehbaren Prüfverfahrens. Die eingesetzten Gutachter*innen verfügen über die für die Durchführung der Prüfungen erforderliche fachliche Qualifikation und werden regelmäßig geschult. Das Begutachtungsergebnis (Prüfbericht) ist die Grundlage für die Ermittlung des Auditergebnisses und die Vergabe des FairChoice-Siegels durch den Systemgeber (DINE e.V.).

Sie sind ein Weinbaubetrieb und denken über eine FairChoice-Zertifizierung nach?
Dann finden Sie hier zahlreiche Gründe und Vorteile im Überblick, die für eine Teilnahme am FairChoice-Programm sprechen.